Grundstueck
GrundstueckUnter einem Grundstück versteht man in der Umgangssprache einen äußerlich erkennbar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche. Der juristische Begriff weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es kann als Personalfolium und als Realfolium aufgestellt sein. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bestehenden Flurstücken bestehen. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein. Die Suche nach dem richtigen Grundstück | MDRDE. Home sinndeohne Helfen sie armen Panasonic nv gs250 Banner rotation software Gewerblich rechtsschutz Sonnenschirm kinderwagen Maedchen waesche Farbband hewlett packard guenstig Unterkunft berlin Ritterburg figur Johanniskraut narben Bett sofa Nitro fernseher tv projektor Kostueme mittelalter Computer hardware software Namensschild gravur Wiso mein geld Efeu abtrennung Schlssel erfolg Bodenfliese wohnzimmer Ruegen appartement Panasonic nass trockenrasierer Kostenlos einrichten einer mail adresse Wasserbett matratze Flugblatt galen alliierten Badewanne vermietung 2 zimmer wohnung vermietung wohnung vermietung 2 zkb 2 zkbb Angebot mercedes frankfurt Planet liebe Kyocera laserdrucker drucker Heizung handwerk hausbau |