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Eine Personenstandsfälschung ist die Herbeiführung eines Irrtums durch Täuschung über die familienrechtlichen Verhältnisse eines Menschen zu anderen und/oder seinen Namen als Grundlage von Rechten und Rechtsverhältnissen. Schon das römische Recht kannte die Personenstandsfälschung in Gestalt des Unterschiebens eines Kindes als suppositio partus. Entscheidende Prägung hat das Delikt durch den état civil des personnes des französischen Rechts erfahren. Anzeige Bett, Wasser, Gebärstuhl: Welche Möglichkeiten es gibt und wie eine Geburt abläuft.

Deutsches Strafrecht

In Deutschland ist die Personenstandsfälschung gem. § 169 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und zwar ein Vergehen, bei dem bereits der Versuch strafbar ist. Das Delikt ist in der Großen Strafrechtsreform entscheidend dadurch eingeschränkt worden, dass im wesentlichen nur noch Handlungen in Bezug auf die Personenstandsbehörden einschlägig sind. Wenn Ihr Kind geboren ist, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden.

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