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Verkaufswagen gabelstapler abschleppwagen nutzfahrzeugUnter Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung versteht man die im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 3 geregelte Befreiung bzw. Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer. Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt allgemein das Halten von in- und ausländischen Fahrzeugen. Fahrzeuge mit Rotem Dauer-Kennzeichen oder Oldtimer-Kennzeichen sind nicht von der KraftSt zu befreien, da diese Kennzeichen zugeteilt werden. Die Zuteilung ist ein besonderer Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG. Diese Verwaltungsauffassung wurde auch bereits vom FG Köln durch sein rechtskräftiges Urteil vom 16. Abschleppwagen Kranwagen. 02. 2000 AZ. : 6 K 6982 / 98 bestätigt. Doch diese Ausgangssituation konnte das FG Düsseldorf nicht davon abhalten, den Fall von Oldtimer-Kennzeichen mit Gerichtsbescheid vom 20. 10. 2000 AZ: 8 K 5497/00 Verk anders zu beurteilen. Denn mit diesem Gerichtsbescheid hat das FG Düsseldorf entschieden, dass § 3 a Abs. Home Bagger t174 Werbung schild Lohnsteuer prozente Simonos petras Halskette herzanhaenger Pc wissen Cancun dia de la raza Magnet armreif Broker futures Eventmanagement stuttgart Hero fueller Recht aussenwerbung Multifeed halter 4 Immobilienmakler baden Badeanzug cup Poster 6 Inhaber reinigungsmittel Geburtstag teelicht Edward g robinson Strandkorb berlin Raumtemperatur thermometer Brela kroatien Migraene add link Tripp trap laufstall hochstuhl laufgitter treppenschutzgitter Paul watzlawick kommunikation New kids on the block Gondrom buchhandel Sonntags kurier Wertpapier kauf Interlloyd hausratversicherung |