Vater kind treff


 


Vater kind treff

Das Sorgerecht ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht (Parallelbegriff: elterliche Sorge, früher elterliche Gewalt), weitgehend geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1626-1698b. Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern.

Inhaber des Sorgerechts

Der Gesetzgeber unterscheidet betreffend die Inhaberschaft des Sorgerechts am Kinde zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Dabei werden die Begriffe des ehelichen und des unehelichen/nichtehelichen Kindes ausdrücklich im BGB nicht mehr verwandt; von der Sache her knüpfen die §§ 1626 ff. BGB jedoch an diesen Erscheinungen weiterhin an. Die Eltern des Kindes sind Mutter und Vater. Mutter ist, wer das Kind geboren hat; Vater ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder die Vaterschaft im Zivilprozess hat feststellen lassen. "Alte Hasen" Gute Laune für alle.

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