PsychotherapieNachwuchsNetz
Baden-Württemberg

Netzwerksprecherinnen:
Dipl.-Psych. Kerstin Lutz, PPiA
Dipl.-Psych. Desislava Karanedialkova-Krohn, PPiA


Zielgruppe des Netzwerks:

Folgende Personen aus dem Land Baden-Württemberg:

v PPiA/KJPiA (Dipl.-Psych.)

v unetablierte frisch approbierte PP/KJP (ohne KV-Zulassung)

v klinisch ausgerichtete PsychologiestudentInnen mit Interesse an der Ausbildung zu PP/KJP

Ziele:

v Austausch von Informationen (PPiA/KJPiA: Pt-Ausbildungsbedingungen, Finanzierungs­hil­fen, Pt mit GKV-PatientInnen über Ausbildungsassistenz etc.; PP/KJP: Entlastungsassistenz u. Urlaubsvertretungen für sowie Job-Sharing mit etablierten KollegInnen, KV-Teilzulassung, Übernahme einer KV-Zu­lassung; Pt mit Selbst­zahlerInnen, Privatversicherten u. im Rah­men der Kostener­stat­tung etc.);

v Vernetzung und Selbsthilfe (Peergroup);

v Vermittlung von regionalen Kontakten zu etablierten PP/KJP;

v berufspolitisches Engagement für den psychotherapeutischen Nachwuchs, z.B.

· Partizipation der PiA in berufsständischen Gremien:

§ PiA-Delegierte in den psychotherapeutischen Berufsverbänden u. Fachgesellschaften;

§ kostenlose PiA-Pflichtmitgliedschaft ab Beginn der Psychothe­ra­pie­ausbildung in der LPK BW (gesetzli­che Berufsvertretung der PP u. KJP in BaWü) http://www.lpk-bw.de/;

§ Versuchen, Mitglieder für für LPK BW zu werben, mit dem Ziel eine PiA-Vertretung in die Kammer zu etablieren.

§ PiA-Delegierte in der BPtK (Arbeitsge­mein­schaft der LPK) http://www.lpk-bw.de/;

à Verbesserung der Ausbildungsbedingungen (staatliche finanzielle Förderung, ange­mes­­sene Vergütung der praktischen Tätigkeit, Anerkennung von theoretischen Inhalten aus dem Studium u. studienbegleitend absolvierten Praktika in Psychiatrie u. Psycho­so­ma­tik), Aufsichtsfunktion der LPKs über die Ausbildung einschließlich Kontrolle der Ins­ti­tute u. kooperierenden Lehrkliniken u. -praxen etc.;

· Stärkung der Interessenvertretung der unetablierten PP/KJP in berufs­ständischen Gremien:

§ Sensibilisierung der FunktionärInnen u. etablierten Mitglieder in den psychotherapeutischen Berufsver­bän­den u. Fachgesellschaften für die Nöte der unetablierten jungen Kol­le­gInnen u. Einforderung von Unter­stüt­zung (z.B. MentorInnen-Programm);

§ Durchsetzung von generationengerechten Beschlüssen in der LPK BW, z.B.:

- Gerechte regelung der Beitragsordnung des Versorgungswerks;

- Aufnahme eines Passus’ in die Berufsordnung, der unmissverständlich formuliert, dass das Gebot des kolle­gi­a­len Verhaltens ins­besondere auch unter den ver­schie­de­nen 'Generationen' der Psy­chothera­peu­­tIn­nen gilt: PP/KJP sind zu gene­rationenge­rech­tem u. fairem Han­deln ver­­pflich­tet, z.B. bei der Weiter­ga­­be der KV-Zulassung: Ver­bot sittenwidrig über­höhter Preise u. Definiti­on eines Maßes dafür (vgl. Mus­ter-Berufsordnung der BPtK, § 24, 5, Zitat: § 24 Auf­ga­be der Praxis: (5) Der sach­liche u. ideelle Ver­kaufs­wert einer Praxis darf nicht sittenwidrig über­höht festgelegt werden.).



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