Wechseljahr
WechseljahrAls Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und - unter Beachtung handelsrechtlicher Besonderheiten - als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden. AllgemeinesAbschreibungen werden vorgenommen, um zum einen stets den aktuellen Wert des Betriebsvermögens aus der Buchführung ersehen zu können, zum anderen, um den Wertverlust durch Abnutzung oder Alterung der Anlagegüter als Kosten in die Preiskalkulation einbeziehen zu können. Gemeinsam mit dem Topexperten Professor Martin Birkhäuser hat Gesundheit Sprechstunde |