Arbeitszeit bei dienstreise


 


Arbeitszeit bei dienstreise

Eine Dienstreise liegt vor, wenn jemand andernorts, also außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte aus dienstlichen Gründen vorübergehend tätig ist. Die Dienstreisezeit ist Arbeitszeit, wenn sie in die Zeitspanne der regulären Arbeitszeit fällt.

Die Reisekostenerstattung ist üblicherweise in Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Dem Arbeitnehmer werden Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand sowie sonstige Aufwendungen ersetzt. Die Abrechnung kann auch auf der Basis der steuerlichen Bestimmungen vereinbart sein.

Dienstreisen sind beispielsweise Fahrten zu Kunden oder Lieferanten, zu Dienstbesprechungen, zur Teilnahme an fachlichen Tagungen und Seminaren, zum Besuch von Messen und Ausstellungen im Interesse der Firma, Klassenfahrten bei Lehrkräften und auch befristete Abordnungen an andere Behörden bei Beamt(inn)en oder andere Unternehmen bei Angestellten. TimO löst das Problem flexible Arbeitszeit - Lösungen mit TimO: sind nicht wasserdicht konzipiert, deshalb muß bei einer Dienstgang, Arztgang oder Gehen&Dienstreise (mit automatischer.

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