Kur


 


Kur

Eine Kur dient der Stärkung einer (schwachen) Gesundheit und unterstützt die Genesung bei Krankheiten und Leiden vielerlei Art in dafür vorgesehenen Kurorten und Heilbädern.

Rechtliche Grundlagen

In den bundesdeutschen Gesetzen werden Kuren als "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" bezeichnet (z.  B. im Bundesurlaubsgesetz). Die gesetzlichen Grundlagen für Kuren sind im Sozialgesetzbuch V für "medizinische Vorsorgeleistungen" in den Paragraphen § 23 und § 24 und für "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" in den Paragraphen § 40 und § 41 geregelt. Im Kurortegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird definiert: "Eine Kur dient durch wiederholte Anwendung vorwiegend natürlicher Heilmittel nach einem ärztlichen Plan der Gesunderhaltung oder Genesung des Menschen; in der Regel ist sie mit einem Ortswechsel verbunden. Kur GmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain :::.

Home   Schiff malen   Haarausfall stoppen   Festzuschuss zahnersatz   Guenstig versichern   Edinburgh edinburgh militaer tattoo the   Italienisch schokolade   Wandspiegel muranoglas   Mokassin perle   Rendite definition   Sonnencreme allergie   Feinschmecker duesseldorf   Wilvorst weste   Deutsch auswandererhaus bremerhaven   Gebrauchtwagen chemnitz   Makler berlin   Urlaub berchtesgaden   Rhetorik   Ps2 maus   Airline flight united   Bett 140   Deko korb   Ep elektronik partner   Nachbarn helfen neu isenburg   Leinen handtuch   Belgien feiertag   Bi dating flirt bekanntschaft partnerschaft   Kontakt suche   Pa boxen   Rektal temperaturmessung   Sklave muelleimer   Freiberufler kleinunternehmer   Conister trust kapital   Immobiliensuche umzughilfe