ein Bauwerk, das den Zweck hat, einen Verkehrsweg,
ein Gerinne, eine Leitung u. Ä. über ein Hindernis hinwegzuführen. |
Dient die Brücke nur dem Fußgängerverkehr,
spricht man auch von Steg. |
Aquädukte heißen die Brücken für
Wasserleitungen. |
Kleine Brücken zur Unterführung eines
Weges oder Bachs unter einer Straße, Eisenbahn u. Ä. heißen
Durchlass. |
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An einer Brücke sind folgende Teile zu unterscheiden:
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Unterbau (Widerlager und Zwischenpfeiler samt Gründung),
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Lager bzw. Gelenke und Überbau (Tragwerk mit Fahrbahn),
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die Hauptöffnung(en) und die Seitenöffnungen mit den anschließenden
Rampen oder Rampenbrücken.
Die wichtigsten Maße einer Brücke sind:
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die Stützweite oder Spannweite (von Lager zu Lager),
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die lichte Weite,
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die lichte Höhe (bei Flussbrücken mit dem Wasserstand wechselnd),
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die Bauhöhe oder Konstruktionshöhe (von Konstruktionsunterkante
bis Fahrbahnoberkante),
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die lichte Breite
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und die Gesamtlänge, die sich über sämtliche Brückenöffnungen
erstreckt.
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