Brücke

ein Bauwerk, das den Zweck hat, einen Verkehrsweg, ein Gerinne, eine Leitung u. Ä. über ein Hindernis hinwegzuführen.
Dient die Brücke nur dem Fußgängerverkehr, spricht man auch von Steg. 
Aquädukte heißen die Brücken für Wasserleitungen. 
Kleine Brücken zur Unterführung eines Weges oder Bachs unter einer Straße, Eisenbahn u. Ä. heißen Durchlass.
An einer Brücke sind folgende Teile zu unterscheiden: 
  • Unterbau (Widerlager und Zwischenpfeiler samt Gründung), 
  • Lager bzw. Gelenke und Überbau (Tragwerk mit Fahrbahn), 
  • die Hauptöffnung(en) und die Seitenöffnungen mit den anschließenden Rampen oder Rampenbrücken. 
Die wichtigsten Maße einer Brücke sind: 
  • die Stützweite oder Spannweite (von Lager zu Lager), 
  • die lichte Weite, 
  • die lichte Höhe (bei Flussbrücken mit dem Wasserstand wechselnd), 
  • die Bauhöhe oder Konstruktionshöhe (von Konstruktionsunterkante bis Fahrbahnoberkante), 
  • die lichte Breite 
  • und die Gesamtlänge, die sich über sämtliche Brückenöffnungen erstreckt.

 
 
 

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